Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat am vergangenen Freitag in einem bedeutenden Urteil, das Aufhängen von Kreuzen in Klassenzimmer, als zulässig erklärt. Der Vorwurf bzw. die Klage einer in Italien lebenden finnischen Mutter, wonach eine Konfrontation mit in Schulklassen angebrachten Kreuzen eine Verletzung des Menschenrechts der Religions- und Gewissensfreiheit sowie des Grundrechts für Ausbildung darstellt wurde nicht entsprochen. Der EKV und seine Mitgliedsverbände sind erleichtert über diese Entscheidung, denn das Kreuz muss weiterhin als religiöses und kulturelles Symbol und als Symbol unserer Zivilisation und europäischen Werteordnung seinen Platz haben besonders in der Öffentlichkeit.
Italien hat nach dem Urteil des EGMR den Kampf für Kreuze in italienischen Klassenzimmern gewonnen und wurde vom Vorwurf der Menschenrechts-verletzung freigesprochen. Eine atheistische Mutter zweier Söhne betrachtete die Kreuze als Verstoß gegen die Religionsfreiheit, ihrer Meinung nach verletzten Kruzifixe an staatlichen Schulen die Rechte von Kindern, die selbst keiner christlichen Religion angehören. Daher klagte sie bis zu den Obersten Gerichtshöfen Italiens und schließlich beim EGMR, welches ihr noch in erster Instanz 2009 recht gegeben hat.
Dies löste große Empörung in ganz Europa aus, worauf Italien eine Prüfung vor der Großen Kammer des EGMR beantragte und von zehn anderen Europaratsländern mit überwiegend katholischer oder orthodoxer Bevölkerung unterstützt wurde. Auch eine Reihe von Organisationen, wie die Europäische Bischofskonferenz (COMECE), das deutsche Zentralkomitee der Katholiken, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatten sich hinter Italien gestellt. Das jetzige Kruzifix-Urteil der großen Kammer ist endgültig und ist für die Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention bindend.
Das Urteil ist auf der Homepage des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Englisch, Französisch und Deutsch nachzulesen.